Datenschutz

Zum Zweck der visuellen Beurteilung der Lage und der Ableitung von Akut-Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen bzw. deren Vorlauf inkludiert RAMON neben sonstiger Sensorik auch Videokameras vor Ort bei den Rückhaltebecken. Diese Videokameras zeichnen ausschließlich Einzelbilder und im Ereignisfall auf (keine permanente Aufzeichnung von Streams), und sind technisch derart ausgestaltet, dass die Wahrscheinlichkeit der Erfassung von personenbezogenen Daten a priori minimiert wird (Auflösung nur so hoch wie für die visuelle Beurteilung der Lage notwendig, Ausrichtung auf die für den Hochwasserschutz relevanten Bereiche). Unabhängig von der technischen Ausgestaltung ist davon auszugehen, dass sich gerade im Ereignisfall keine Personen im Stau-Bereich der Hochwasserrückhaltebecken aufhalten.
Die Installation der Kameras ist mit einer entsprechenden Hinweistafel vor Ort (bei den Rückhaltebecken) ausgeschildert.
Der Zugriff auf die gespeicherten Einzelbilder ist nur für autorisierte und authentifizierte Nutzer möglich.
Rechtsgrundlage für die Videoüberwachungen ist §57 bzw. §58 WRG (Wasserrechtsgesetz).
RAMON ist als staatliche gewässerkundliche Einrichtung qualifiziert.
